- Privatisierung
- 1. Begriff: Verlagerung bestimmter bisher staatlicher Aktivitäten in den privaten Sektor der Volkswirtschaft, um die Allokation der Ressourcen durch den (als effizienter eingestuften) Markt erfolgen zu lassen (⇡ Regulierung, ⇡ Deregulierung); Anwendung privater Rechtsformen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, um bestimmte Aufgabenfelder dem unmittelbaren Einfluss des Haushalts, des öffentlichen Dienstrechts und der Politik zu entziehen; Anwendung privatwirtschaftlicher Finanzierungsmodelle zur Erschließung privaten Kapitals für öffentliche Aufgabenwahrnehmung; Veräußerung öffentlichen Vermögens. Häufig sind die genannten Ebenen der P. nicht klar voneinander zu trennen.- 2. Arten: a) Formale P.: Wahl einer spezifischen Organisation der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung; besteht in der Verselbstständigung öffentlicher Aufgabenträger in Form privater Rechtsform (GmbH, AG, ⇡ Eigengesellschaft, ⇡ öffentliche Unternehmen).- b) Materielle P.: Übertragung von bisher öffentlich wahrgenommenen Aufgaben auf Private.- c) P. öffentlichen Vermögens wie Veräußerung von Industriebeteiligungen: Anteilige oder vollständige Veräußerung öffentlicher Unternehmen in privater Rechtsform, Veräußerung öffentlicher Immobilien. Literatursuche zu "Privatisierung" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.